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   BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55   

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BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55 (https://dejure.org/1958,380)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1958 - II C 51.55 (https://dejure.org/1958,380)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1958 - II C 51.55 (https://dejure.org/1958,380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 111
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 30.67

    Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aus Anlass einer Versetzung -

    Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1958 (BVerwGE 6, 111) sei der Umzugswille eine unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung der Trennungsentschädigung.

    Bereits im Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG II C 51.55 - (BVerwGE: 6, 111) ist ausgeführt, daß die Gesamtregelung der Nr. 25 DVzUkG eine Erscheinungsform der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist, die dem Zweck dient, den dienstlich (z.B. durch Versetzung) zur Führung eines doppelten Haushalts oder zur Beibehaltung der Wohnung am bisherigen Wohnort veranlaßten Beamten von den hierdurch verursachten Mehrkosten freizustellen.

    Der Dienstherr ist dann berechtigt, die Bewilligung der Trennungsentschädigung abzulehnen (vgl. BVerwGE 6, 111 [114]).

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 24.67

    Rechtmäßigkeit einer Einstellung der Zahlung von Fahrkostenersatz und

    Die fehlende Umzugsbereitschaft des Beamten hat in der Regel die Versagung oder Einstellung der Zahlung solcher Leistungen zwingend zur Folge (BVerwGE 6, 111; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 -).

    Mangelnde Bemühungen des Beamten um eine Familienwohnung am neuen Dienstort stehen der (Fort-)Bewilligung einer Entschädigung nach Nr. 25 DVzUKG aber nur dann entgegen, wenn sie dem Beamten nach Treu und Glauben zum Vorwurf gemacht werden können (BVerwGE 6, 111 [114]).

  • BVerwG, 03.10.1968 - II C 82.67

    Anspruch eines Beamten auf Trennungsentschädigung - Anspruch auf

    Von der Maßgeblichkeit dieser Vorschriften in Fällen der vorliegenden Art ist das Bundesverwaltungsgericht schon in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. BVerwGE 6, 111 [112]; Urteile vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191] und vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 24.67 -).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt die Auffassung vertreten, daß Trennungsentschädigung dann nicht zu gewähren ist, wenn der Beamte endgültig entschlossen ist, nicht eine Wohnung am neuen Dienstort zu beziehen, und daß es dann nicht darauf ankommt, ob eine geeignete Wohnung vorhanden ist oder nicht (vgl. BVerwGE 6, 111 [114]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 140.58 - [BayVBl. 1961 S. 379] und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [ZBR 1968 S. 191]).

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auch das öffentliche Recht, einschließlich des Verwaltungsrechts, ist von dem Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht (BVerwGE 3, 199 [203, 205]; 5, 136 [140]; 6, 111 [114]).
  • BVerwG, 26.10.1972 - II B 47.71

    Anstellung von Erwägungen der Gerechtigkeit und des Wohlwollens durch den

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6, 111 erklärt die Versagung von Trennungsentschädigung für rechtswidrig, wenn dem Beamten der Umstand, daß er sich nicht sogleich um eine eigene Wohnung am neuen Dienstort bemühte, nach Treu und Glauben nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.
  • BVerwG, 28.06.1968 - VI C 35.67

    Einstellung der Zahlung von arbeitstäglichem Zuschuss mit Fahrkostenersatz

    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Trennungsentschädigung anerkannt (vgl. BVerwGE 6, 111 und neuerdings Urteile vom 6. April 1967 - BVerwG II C 24.67 - [ZBR 1967 S. 268] und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - in diesem Sinne auch BGHZ 10, 295 sowie BGH in ZBR 1955 S. 183 und in ZBR 1956 S. 157).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 B 64.78

    Umzugsbereitschaft als Voraussetzung für die Gewährung von Trennungsgeld -

    Denn ob das Trennungsgeld mit der Begründung versagt werden kann, der Beamte habe sich nicht ausreichend um die Behebung des Wohnungsmangels bemüht, hängt davon ab, ob dem Beamten oder Soldaten das in diesem Zusammenhang gezeigte Verhalten zum Vorwurf gemacht werden kann (vgl. auch das zu Nr. 25 Abs. 8 DVO/UKG ergangene Urteil vom 16. Januar 1958 - BVerwG 2 C 51.55 - [RiA 1958 S. 287 = DVBl. 1958 S. 470]; Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, 4. Aufl., Stand April 1978, § 2 TGV Anm. 7).
  • BVerwG, 06.04.1967 - II C 24.67

    Rechtmäßigkeit des Entzuges einer Trennungsentschädigung - Nichtannahme eines

    Der erkennende Senat hat deshalb die Gesamtregelung über die Gewährung von Trennungsentschädigung schon im Urteil vom 16. Januar 1958 (BVerwGE 6, 111 [112]) als eine Konkretisierung des Rechts des Beamten auf Fürsorge bezeichnet.
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60

    Ersatz der Flugkosten für Reisen zwischen Berlin und Westdeutschland - Anspruch

    Das wäre mit dem Fürsorgegrundsatz, als dessen Konkretisierung die fraglichen Regelungen aufzufassen sind (vgl. BVerwGE 6, 111), nicht vereinbar.
  • BVerwG, 15.08.1968 - II B 6.68

    Wohnung als Möbellager als familiengerechte Wohnung - Anspruch auf

    Von diesen hat die Beschwerde innerhalb der Beschwerdefrist (§ 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1967 - BVerwG II B 37.66 - mit weiteren Hinweisen) ausdrücklich nur den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, und zwar allein die Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1958 - BVerwG II C 51.55 - (BVerwGE 6, 111) geltend gemacht mit dem Hinweis, in dieser Entscheidung habe das Bundesverwaltungsgericht aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht die Pflicht des Dienstherrn gefolgert, bei Umzugsanordnungen die besonderen Verhältnisse des Trennungsentschädigungsempfängers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 23.01.1976 - VI C 10.72

    Umzugskostenvergütung für einen Umzug aus Anlass der Kommandierung in die USA -

  • BVerwG, 07.01.1976 - 6 B 14.75

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BAG, 17.10.1960 - 4 AZR 143/59

    Arbeitgeber im öffentlichen Dienst - Fürsorgepflicht - Angestellter - Versetzung

  • BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 1.67

    Voraussetzungen der Gehaltsnachforderung eines Beamten - Ansprüche aus der

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